Discussion:
Transit Italien nach Deutschland durch die Schweiz
(zu alt für eine Antwort)
Friedhelm Jens
2005-05-09 20:20:22 UTC
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Wie läuft die Abfertigung beim Schweizer Zoll wenn ich Waren (z.B Wein)
aus Italien
mit nach Deutschland nehmen möchte. Muss ich selbstständig beim
Schweizer Zoll
die Waren deklarieren oder gibt es dort festgelegte
Abfertigungshandlungen (z.B. besondere
Spuren auf den Autobahnen ?

Danke

fj
volki
2005-05-09 22:23:46 UTC
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FJ


Wichtig wäre natürlich schon zu wissen, um wieviel Ware oder Wein es sich
handelt, d.h. ob es sich um Handelsware oder "Reise-Mitbringsel" handelt.


Je nach dem sind die Anforderungen anders

m.volki
Pascal Hess
2005-05-09 23:06:07 UTC
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Wenn du von Italien in die Schweiz einreist (zB Grenzübergang in
Chiasso), fährst du ganz normal auf einer Spur mit "PKW" bezeichnet.

Dann bist du irgendwann 'dran' und ein Zöllner
a) einkt dich durch
b) fragt ob du Waren dabei hast

Bei a) hast du Glück gehabt, bei b) müsstest dud ann sagen,w ennd u mehr
als die Freigrenze (für die EInreise in die Schweiz) mitführst.

Ob es sich hierbei um eine legale/illegale Praxis handelt weiss ich
nicht, aber ich glaube das macht so ziemlich jeder so....
Wolfgang Decker
2005-05-10 05:51:52 UTC
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Post by Pascal Hess
Dann bist du irgendwann 'dran' und ein Zöllner
a) einkt dich durch
b) fragt ob du Waren dabei hast
Bei a) hast du Glück gehabt,
Halt!
Wenn du mehr mithast, als die Freigrenzen, kannst du beim Durchwinken
nicht einfach durchfahren. Zollsachen sind von sich selbst aus zu
deklarieren.
Post by Pascal Hess
bei b) müsstest dud ann sagen,w ennd u mehr
als die Freigrenze (für die EInreise in die Schweiz) mitführst.
Die Sache ist, falls das ganze nur im Transit passieren soll, nicht so
kompliziert, weil man ja keinerlei Abgaben zahlt.
Im Normalfall werden alle Waren, die über der Freigrenze liegen
zusammengefasst und aufgeschrieben, bei der Ausreise kontrolliert dann
der Zöllner, ob eh noch alles da ist.
Zudem hast du gleich einen Beleg für die Einreise in den EU-Raum, dass
du die Sachen schon in der EU gekauft und nur im Transit durch die
Schweiz gebracht hast.
Post by Pascal Hess
Ob es sich hierbei um eine legale/illegale Praxis handelt weiss ich
nicht, aber ich glaube das macht so ziemlich jeder so....
Ist illegal.
Und spätestens, wenn dich der deutsche Grenzer auf der anderen Seite
aufhält, wird's mühsam zu erklären, dass du die Sachen schon mitgehabt
hast.

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/gewinnspiel.php
Frank Hucklenbroich
2005-05-10 07:46:42 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Und spätestens, wenn dich der deutsche Grenzer auf der anderen Seite
aufhält, wird's mühsam zu erklären, dass du die Sachen schon mitgehabt
hast.
Wenn er italienischen Wein mit hat und dazu die passende Rechnung, wird das
dem deutschen Zoll ja wohl genügen. Daß er den italienischen Wein in der
Schweiz gekauft hat (wo dieser um einiges teurer ist) wird ihm der Deutsche
Zoll wohl kaum unterstellen (und wenn er dies doch tut, kann er ja die
italienische Rechnung vorweisen).

Illegal ist es höchstens aus Schweizer Sicht, weil er die Durchfuhr nicht
deklariert hat. Letzteres dürfte dem deutschen Zoll aber herzlich egal
sein.

Korrekt wäre aber in der Tat, den Wein an der Grenze zwischen I und CH dem
Zoll zu melden. Vermutlich wird das dann ein netter Papierkrieg ;-)

Grüße,

Frank (der letzten Sommer an der Grenze zwischen D und CH von den Schweizer
"Grenzwachen" gründlichst gefilzt wurde und sogar Führerschein und
Fahrzeugpapiere abgeben mußte)
Wolfgang Decker
2005-05-10 08:05:05 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wenn er italienischen Wein mit hat und dazu die passende Rechnung, wird das
dem deutschen Zoll ja wohl genügen.
Wenn der das Auto ausräumen lässt steht der Schweizer sicherlich
interessiert daneben ;-)
Post by Frank Hucklenbroich
Zoll wohl kaum unterstellen (und wenn er dies doch tut, kann er ja die
italienische Rechnung vorweisen).
Ja, nachweisen kann man dann alles. Wie gesagt, ist dann ein wenig
mühsamer.
Post by Frank Hucklenbroich
Korrekt wäre aber in der Tat, den Wein an der Grenze zwischen I und CH dem
Zoll zu melden. Vermutlich wird das dann ein netter Papierkrieg ;-)
Ist nicht so schlimm.

lg
Wolfgang
--
Das Problem ist oft, dass die Anbieter gar nicht wissen, was sie anbieten
wollen, könnten oder sollten und die resultierende Inhaltslosigkeit dann
hinter einer bunten Fassade kaschieren. Christoph Päper in dciwam
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/gewinnspiel.php
Alfredo Aesch
2005-05-10 08:57:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Frank Hucklenbroich
Wenn er italienischen Wein mit hat und dazu die passende Rechnung, wird das
dem deutschen Zoll ja wohl genügen.
Wenn der das Auto ausräumen lässt steht der Schweizer sicherlich
interessiert daneben ;-)
Ich bin verpflichtet, die Ware vozuweisen/zu deklarieren. Aber nicht das
Auto aus- und einräumen. Das macht der Grenzer dann schön ordentlich
selbst. Wenn nicht - Rapport im Beisein seiner Vorgesetzten etc.

cu Alfredo
Wolfgang Decker
2005-05-10 09:00:02 UTC
Permalink
Post by Alfredo Aesch
Ich bin verpflichtet, die Ware vozuweisen/zu deklarieren. Aber nicht das
Auto aus- und einräumen. Das macht der Grenzer dann schön ordentlich
selbst.
Einer freundlich vorgetragenen Bitte "Könnten Sie mal bitte den Koffer
aus dem Kofferraum nehmen" würde ich nicht im Wege stehen.
Post by Alfredo Aesch
Wenn nicht - Rapport im Beisein seiner Vorgesetzten etc.
Jo, mei, wenn man viel Zeit hat ;-))

lg
Wolfgang
--
Das Problem ist oft, dass die Anbieter gar nicht wissen, was sie anbieten
wollen, könnten oder sollten und die resultierende Inhaltslosigkeit dann
hinter einer bunten Fassade kaschieren. Christoph Päper in dciwam
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/gewinnspiel.php
Alfredo Aesch
2005-05-10 08:52:15 UTC
Permalink
Post by Pascal Hess
Wenn du von Italien in die Schweiz einreist (zB Grenzübergang in
Chiasso), fährst du ganz normal auf einer Spur mit "PKW" bezeichnet.
Dann bist du irgendwann 'dran' und ein Zöllner
a) einkt dich durch
b) fragt ob du Waren dabei hast
Bei a) hast du Glück gehabt, bei b) müsstest dud ann sagen,w ennd u mehr
als die Freigrenze (für die EInreise in die Schweiz) mitführst.
Ob es sich hierbei um eine legale/illegale Praxis handelt weiss ich
nicht, aber ich glaube das macht so ziemlich jeder so....
Das ist aber ein sehr schlechter Ratschlag. Wirst Du bei diesem
Verhalten in Grenznähe, Distanz glaube ich 20km, gefasst, dann wird es
eklig teuer.

cu Alfredo
Alfredo Aesch
2005-05-10 08:48:11 UTC
Permalink
Post by Friedhelm Jens
Wie läuft die Abfertigung beim Schweizer Zoll wenn ich Waren (z.B Wein)
aus Italien
mit nach Deutschland nehmen möchte. Muss ich selbstständig beim
Schweizer Zoll
die Waren deklarieren oder gibt es dort festgelegte
Abfertigungshandlungen (z.B. besondere
Spuren auf den Autobahnen ?
Grundsätzlich gilt die Deklarationspflicht. Liegt die Ware über der
Freigrenze wird das Ganze aufgeschrieben für die Durchreise. Wenn ich
mich richtig entsinne, musst Du angeben, wo die die CH wieder verlässt.
Dies wird dann dem Ausreisezollamt gemeldet, damit die kontrollieren
könnten, ob Du alles wieder ausgeführt hast.

Gruss Alfredo
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