Post by Pascal HessDann bist du irgendwann 'dran' und ein Zöllner
a) einkt dich durch
b) fragt ob du Waren dabei hast
Bei a) hast du Glück gehabt,
Halt!
Wenn du mehr mithast, als die Freigrenzen, kannst du beim Durchwinken
nicht einfach durchfahren. Zollsachen sind von sich selbst aus zu
deklarieren.
Post by Pascal Hessbei b) müsstest dud ann sagen,w ennd u mehr
als die Freigrenze (für die EInreise in die Schweiz) mitführst.
Die Sache ist, falls das ganze nur im Transit passieren soll, nicht so
kompliziert, weil man ja keinerlei Abgaben zahlt.
Im Normalfall werden alle Waren, die über der Freigrenze liegen
zusammengefasst und aufgeschrieben, bei der Ausreise kontrolliert dann
der Zöllner, ob eh noch alles da ist.
Zudem hast du gleich einen Beleg für die Einreise in den EU-Raum, dass
du die Sachen schon in der EU gekauft und nur im Transit durch die
Schweiz gebracht hast.
Post by Pascal HessOb es sich hierbei um eine legale/illegale Praxis handelt weiss ich
nicht, aber ich glaube das macht so ziemlich jeder so....
Ist illegal.
Und spätestens, wenn dich der deutsche Grenzer auf der anderen Seite
aufhält, wird's mühsam zu erklären, dass du die Sachen schon mitgehabt
hast.
lg
Wolfgang
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"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
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