Discussion:
Flug-Rückbestätigung bei Condor?
(zu alt für eine Antwort)
Frank Hucklenbroich
2008-06-19 06:49:43 UTC
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Hallo,

ist es eigentlich nach wie vor so, daß man den Rückflug bei Condor
(Langstrecke) nicht rückbestätigen muß? Auf der (sehr umfangreichen)
Homepage habe ich dazu leider nichts gefunden, und da sich in den letzten
Monaten ja einige geändert hat (NOTIX), wollte sicherheitshalber noch mal
fragen.

Grüße,

Frank
Jürgen Schmadlak
2008-06-19 07:04:03 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
ist es eigentlich nach wie vor so, daß man den Rückflug bei Condor
(Langstrecke) nicht rückbestätigen muß? Auf der (sehr umfangreichen)
Homepage habe ich dazu leider nichts gefunden, und da sich in den letzten
Monaten ja einige geändert hat (NOTIX), wollte sicherheitshalber noch mal
fragen.
Man *muss* nicht rückbestätigen, es ist aber sinnvoll es trotzdem zu
tun.

Ich habe es schon zweimal erlebt, dass mir bei der Rückbestätigung
eines Fluges eine geänderte Abflugzeit mitgeteilt wurde.

Den einzigen Flug den ich nicht Rückbestätigt habe, hab ich dann
auch prompt verpasst.
--
Satisfy your thirst for life!
NP: Prince - Gold
Frank Hucklenbroich
2008-06-19 12:00:26 UTC
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Post by Jürgen Schmadlak
Post by Frank Hucklenbroich
ist es eigentlich nach wie vor so, daß man den Rückflug bei Condor
(Langstrecke) nicht rückbestätigen muß? Auf der (sehr umfangreichen)
Homepage habe ich dazu leider nichts gefunden, und da sich in den letzten
Monaten ja einige geändert hat (NOTIX), wollte sicherheitshalber noch mal
fragen.
Man *muss* nicht rückbestätigen, es ist aber sinnvoll es trotzdem zu
tun.
Ah, okay, dann werde ich das doch besser mal machen. Mir war halt nicht
klar, ob es bei Charterfliegern überhaupt geht.

Vielen Dank!

Grüße,

Frank
Manfred Haertel, DB3HM
2008-06-19 16:29:52 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Jürgen Schmadlak
Man *muss* nicht rückbestätigen, es ist aber sinnvoll es trotzdem zu
tun.
Ah, okay, dann werde ich das doch besser mal machen. Mir war halt nicht
klar, ob es bei Charterfliegern überhaupt geht.
Doch, natürlich, denn grade da gibt es doch die meisten Änderungen.
Allerdings kümmert sich bei Pauschalreisen da in der Regel die
Reiseleitung drum.
--
Manfred Härtel, DB3HM mailto:***@rz-online.de
http://rz-home.de/mhaertel
Frank Hucklenbroich
2008-06-20 06:48:47 UTC
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Post by Manfred Haertel, DB3HM
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Jürgen Schmadlak
Man *muss* nicht rückbestätigen, es ist aber sinnvoll es trotzdem zu
tun.
Ah, okay, dann werde ich das doch besser mal machen. Mir war halt nicht
klar, ob es bei Charterfliegern überhaupt geht.
Doch, natürlich, denn grade da gibt es doch die meisten Änderungen.
Allerdings kümmert sich bei Pauschalreisen da in der Regel die
Reiseleitung drum.
Naja, ich habe nur die Flüge gebucht, Reiseleitung gibt es da keine. Dann
werde ich mal lieber rückbestätigen.

Grüße,

Frank
Till Kinstler
2008-06-22 20:44:33 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Hallo,
ist es eigentlich nach wie vor so, daß man den Rückflug bei Condor
(Langstrecke) nicht rückbestätigen muß?
Müssen ganz sicher nicht. "Rückbestätigung" (im Sinne von "Hallo, ich
bin auch ganz sicher, dass ich den reservierten Flug nehmen möchte", wie
das angeblich früher mal üblich war, damit man trotz "OK" im Ticket auch
sicher mitgenommen wurde) ist vollkommen außer Mode, sei es nun bei
sogenannten Charter- oder echten[tm] Linienflügen. Man ist selbst in der
Luftfahrtbranche mittlerweile soweit, Verträge, die man schließt, auch
einzuhalten ohne dass der Vertragspartner nochmal ausdrücklich zu einem
bestimmten Zeitpunkt seinen Willen, die bezahlte Leistung in Anspruch zu
nehmen, bekunden muss.
Es kann sinnvoll sein, sich nochmal hinsichtlich der Abflugzeit zu
vergewissern, sei es per Telefon oder Web oder wie auch immer. Eine
Pflicht dazu besteht aber auch nicht. Bei Überseeverbindungen ändert
sich da aber wohl eher selten etwas...

Gruß,
Till
Oliver Schnell
2008-06-23 07:33:39 UTC
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Post by Till Kinstler
Post by Frank Hucklenbroich
Hallo,
ist es eigentlich nach wie vor so, daß man den Rückflug bei Condor
(Langstrecke) nicht rückbestätigen muß?
Müssen ganz sicher nicht. "Rückbestätigung" (im Sinne von "Hallo, ich
bin auch ganz sicher, dass ich den reservierten Flug nehmen möchte", wie
das angeblich früher mal üblich war, damit man trotz "OK" im Ticket auch
sicher mitgenommen wurde) ist vollkommen außer Mode, sei es nun bei
sogenannten Charter- oder echten[tm] Linienflügen. Man ist selbst in der
Luftfahrtbranche mittlerweile soweit, Verträge, die man schließt, auch
einzuhalten ohne dass der Vertragspartner nochmal ausdrücklich zu einem
bestimmten Zeitpunkt seinen Willen, die bezahlte Leistung in Anspruch zu
nehmen, bekunden muss.
Vorsicht: http://www.oeger.de/fileadmin/pdfs/AGB/sommer_agb_oeger.pdf
Punkt 3.2 bei Nur-Flug breachten.
--
Oliver Schnell
Till Kinstler
2008-06-23 08:02:24 UTC
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Post by Oliver Schnell
Vorsicht: http://www.oeger.de/fileadmin/pdfs/AGB/sommer_agb_oeger.pdf
Punkt 3.2 bei Nur-Flug breachten.
Naja, wer probiert mal aus, ob sie damit noch durchkommen? Ich meine
mich zu erinnern, dass Urteile bezüglich solcher Klauseln in AGBs oder
anderen Reiseunterlagen eben das Ende des "Rückbestätigungszeitalters"
in Europa einleiteten...
Dass es gerade bei solchen Urlaubsflügen sinnvoll ist, sich nochmals
wegen der Flugzeiten zu versichern, bestreite ich ja nicht. Ich meine
nur, dass der Beförderungsanspruch nicht mehr verfallen kann, wenn man
es nicht tut. Bin aber kein Jurist...

Gruß,
Till
Oliver Schnell
2008-06-23 08:32:06 UTC
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Post by Till Kinstler
Post by Oliver Schnell
Vorsicht: http://www.oeger.de/fileadmin/pdfs/AGB/sommer_agb_oeger.pdf
Punkt 3.2 bei Nur-Flug breachten.
Naja, wer probiert mal aus, ob sie damit noch durchkommen? Ich meine
mich zu erinnern, dass Urteile bezüglich solcher Klauseln in AGBs oder
anderen Reiseunterlagen eben das Ende des "Rückbestätigungszeitalters"
in Europa einleiteten...
Ich bin mit dem Laden (geschäftlich) geflogen. Die Flüge passten
ziemlich perfekt zum Termin, vom Preis mal ganz abgesehen. Der Rückflug
wurde in der Tat verlegt. Allerdings nur um 1 Stunde. Und da die
An/Abreise zum Flughafen eh' per Pkw erfolgte, hatte das auch keine
wirklich negativen Auswirkungen, so dass ich keinen Grund hatte, das
auszuprobieren.
Post by Till Kinstler
Dass es gerade bei solchen Urlaubsflügen sinnvoll ist, sich nochmals
wegen der Flugzeiten zu versichern, bestreite ich ja nicht. Ich meine
nur, dass der Beförderungsanspruch nicht mehr verfallen kann, wenn man
es nicht tut. Bin aber kein Jurist...
Befördern müssen sie dich sicherlich irgendwie. Kann aber sein, dass du
dann ggf. zu einem anderen Zielflughafen kommst oder erst am Folgetag
fliegst.
--
Oliver Schnell
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